Du willst ausziehen oder hast eine Kündigung vom Vermieter erhalten. Das Mietrecht schützt dich — aber nur wenn du die Regeln kennst. Eine mündliche Kündigung zählt nicht. Eine E-Mail reicht nicht. Und wer die falsche Frist nimmt, zahlt einen Monat Miete zu viel.
In diesem Artikel findest du alle Fristen nach § 573c BGB, vier fertige Musterschreiben, die wichtigsten Sonderkündigungsrechte und fünf typische Fehler, die Mieter regelmäßig machen.
Ordentliche Kündigung Mieter — Grundlagen (§ 573 BGB)
Als Mieter hast du nach § 573 BGB das Recht, einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ordentlich zu kündigen — ohne Angabe von Gründen. Du brauchst deinem Vermieter nicht zu erklären, warum du ausziehst. Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, wenn sie spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen ist.
Kündigungsfristen nach § 573c BGB — Tabelle
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich nach Mietdauer — aber nur für den Vermieter. Als Mieter gilt stets die Dreimonatsfrist:
| Mietdauer | Frist Mieter | Frist Vermieter |
|---|---|---|
| 0 – 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
| 5 – 8 Jahre | 3 Monate | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 3 Monate | 9 Monate |
Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist — nicht wenn du sie abschickst. Schicke den Brief spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats ab (besser: erste Woche), damit er sicher rechtzeitig ankommt.
Jetzt Kündigung erstellen → zum Kündigungsgenerator
Muster 1: Ordentliche Kündigung als Mieter
[Straße Hausnummer, PLZ Ort]
[Name Vermieter / Hausverwaltung]
[Straße Hausnummer, PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Mietvertrags — [Wohnungsadresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht gemäß § 573c BGB zum [Datum, z. B. 30. Juli 2026] — hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung und Mitteilung des Übergabetermins.
Mit freundlichen Grüßen
[Handschriftliche Unterschrift aller Mieter]
[Name in Druckbuchstaben]
Muster 2: Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
[Adresse]
[Name Mieter]
[Adresse Mietwohnung]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Sehr geehrte/r [Mieter],
hiermit kündige ich das Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse] ordentlich zum [Datum].
Den Eigenbedarf begründe ich wie folgt: Meine Tochter [Name], geboren am [Datum], wird zum [Datum] ihren Wohnsitz nach [Stadt] verlegen und benötigt die Wohnung als Hauptwohnsitz. Eine andere geeignete, freie Wohnung steht mir nicht zur Verfügung.
[Unterschrift Vermieter]
Außerordentliche fristlose Kündigung — § 543 + § 569 BGB
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB und § 569 BGB. Diese ist möglich wenn:
- Für Mieter: Die Wohnung hat erhebliche Mängel (Schimmel, Heizungsausfall), der Vermieter wurde schriftlich abgemahnt und hat nicht innerhalb angemessener Frist reagiert.
- Für Vermieter: Der Mieter ist mit zwei Monatsmieten in Verzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) oder verletzt erheblich seine Pflichten.
Vor einer fristlosen Kündigung wegen Mängeln: Mieterverein oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen — die formellen Voraussetzungen sind streng.
Muster 3: Fristlose Kündigung wegen Mietmängeln (Mieter)
[Vermieter, Adresse]
[Ort], [Datum]
Außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse] außerordentlich und fristlos.
Grund: Trotz meiner schriftlichen Mängelanzeige vom [Datum] wurde der erhebliche Mangel — [konkrete Beschreibung: z. B. totalausfall der Heizungsanlage seit dem Datum] — bis heute nicht behoben. Die Wohnung ist dadurch nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Ich fordere Sie auf, die geleisteten Mietzahlungen ab [Datum] anteilig zurückzuerstatten.
[Unterschrift]
Jetzt Kündigung erstellen → zum Kündigungsgenerator
Muster 4: Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung)
zwischen [Vermieter, Adresse] — nachfolgend „Vermieter" —
und [Mieter, Adresse] — nachfolgend „Mieter" —
Die Parteien vereinbaren einvernehmlich die Aufhebung des Mietvertrags vom [Datum] für die Wohnung [Adresse] zum [Aufhebungsdatum].
Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von [Frist, z. B. 4 Wochen] nach Übergabe. Alle weiteren Vereinbarungen aus dem Mietvertrag bleiben bis zum Aufhebungsdatum bestehen.
[Ort, Datum]
[Unterschrift Vermieter] / [Unterschrift Mieter]
Sonderkündigungsrechte für Mieter
Mieterhöhung — § 561 BGB
Erhältst du eine Mieterhöhung nach § 558 BGB, kannst du gemäß § 561 BGB das Mietverhältnis außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen — verkürzte Frist. Die erhöhte Miete gilt bis zum Auszug nicht. Frist: Du musst bis Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung kündigen.
Modernisierungsankündigung — § 555e BGB
Kündigt der Vermieter eine Modernisierung mit Mieterhöhung an, hast du nach § 555e BGB ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, der auf die Ankündigung folgt — mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats.
5 typische Fehler bei der Mietvertragskündigung
- Mündliche Kündigung: Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist rechtlich vollständig wirkungslos (§ 568 BGB). Nur Schriftform mit Originalunterschrift gilt.
- Falsche Frist berechnet: Die Frist beginnt erst mit Zugang beim Vermieter — nicht mit dem Datum auf dem Brief. Wer am 5. eines Monats abschickt, riskiert einen Monat Verzug.
- Empfangsbestätigung fehlt: Ohne Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeuge hast du keinen Beweis des Zugangs. Der Vermieter kann später behaupten, nichts erhalten zu haben.
- Eigenbedarfsgrund unkonkret: Eine Eigenbedarfskündigung muss konkret begründen, wer einzieht und warum. Vage Formulierungen machen die Kündigung anfechtbar.
- Heimfall vergessen: Wer in einer Genossenschaftswohnung wohnt, muss neben der Kündigung auch Genossenschaftsanteile kündigen — sonst läuft die Zahlungspflicht weiter.
Schadensersatz bei vorzeitigem Auszug
Ziehst du vor Ende der Kündigungsfrist aus, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, bist du trotzdem bis zum Ablauf der Frist zur Mietzahlung verpflichtet. Eine Ausnahme besteht nur wenn du dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter anbietest und dieser abgelehnt wird — in diesem Fall entfällt die Zahlungspflicht nach BGH-Rechtsprechung anteilig. Lass dich hier von einem Mieterverein beraten: Eine Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund (DMB) oder einem lokalen Mieterverein kostet meist unter 100 € im Jahr und schützt dich bei Streitigkeiten effektiv.
Jetzt Kündigung erstellen → zum Kündigungsgenerator
Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung
Muss ich als Mieter einen Kündigungsgrund nennen?
Nein. Mieter können ordentlich kündigen ohne Angabe von Gründen (§ 573 BGB). Nur Vermieter benötigen einen anerkannten Grund (Eigenbedarf, Pflichtverletzung, wirtschaftliche Verwertung).
Gilt die 3-Monats-Frist auch bei sehr kurzer Mietdauer?
Ja. Als Mieter gilt immer die Dreimonatsfrist — unabhängig davon, wie lange du schon in der Wohnung bist. Im Vertrag kann keine längere Frist zu Lasten des Mieters vereinbart werden.
Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?
Nein. § 568 BGB schreibt Schriftform vor — also Papier mit handschriftlicher Originalunterschrift. E-Mail, WhatsApp und Fax (ohne qualifizierte Signatur) sind unwirksam.
Was passiert, wenn nur ein Mieter von zwei kündigt?
Eine Kündigung, die nicht von allen im Mietvertrag genannten Mietern unterzeichnet ist, ist unwirksam. Alle müssen unterschreiben — oder eine notarielle Vollmacht ausstellen.
Wie lange kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
Die Rechtsprechung akzeptiert in der Regel 3–6 Monate nach Übergabe. Länger nur wenn laufende Nebenkostenabrechnungen oder konkrete Schadensansprüche bestehen. Danach kannst du die Rückzahlung schriftlich fordern und notfalls einklagen.
Kann ich die Kündigung widerrufen?
Eine ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Der Vermieter muss einer Rücknahme zustimmen. Sprich ihn schnell an — viele sind kulant wenn du frühzeitig bittest.
Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann lohnt er sich?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem beliebigen Termin ohne Kündigungsfristen. Er lohnt sich wenn du schnell ausziehen willst und der Vermieter einverstanden ist — z. B. weil er selbst die Wohnung früher zurück möchte.
Hat Eigenbedarf Grenzen?
Ja. Die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, muss zum engeren Familienkreis des Vermieters gehören (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Entfernte Verwandte oder Bekannte reichen nicht. Und: Wenn der Eigenbedarf nach dem Auszug nicht realisiert wird, kann der Mieter Schadensersatz verlangen.
Weiterführende Artikel
- Kündigungsschreiben Vorlage 2026 — 5 Muster für jeden Vertragstyp
- Kündigung per Einschreiben — so sicherst du den Zugangsnachweis
- Kündigung Vorlage PDF — kostenlos herunterladen und ausfüllen
Kündigung jetzt erstellen — in 2 Minuten fertig
Rechtssicheres Schreiben, ohne Registrierung, per Einschreiben versandt.
Kündigung erstellen →


